Wer darf Ernährungstherapie durchführen?

Laut in Österreich geltendem Recht, darf eine Ernährungstherapie nur von Ärzten:innen und Diätologen:innen durchgeführt werden!

Im Unterschied zu Ernährungsberater*in, auch diplomierten Ernährungsberater*in, Ernährungscoach*in oder Ernährungstrainer*in oder den TCM Ernährungsberater*in sind neben Arzt*in NUR Diätologe*in nach ihrer 6-semestrigen Fachhochschul-Ausbildung oder nach dem Aufbaulehrgang „Angewandte Ernährungstherapie“ bei einem absolvierten Ernährungswissenschaften Studium  gesetzlich berechtigt und befähigt, neben Gesunden auch Menschen zu beraten, die unter körperlichen Beschwerden oder Erkrankungen leiden.

Weil Ernährungsberater:in keine geschützer Beruf ist ERFRAGEN SIE DIE AUSBILDUNG / STUDIUM um die richtige Wahl zu treffen.

Oder Überprüfen Sie den Eintrag im Gesundheitsberufregister!

In diesem 2-minütigen Video wird erklärt, was Diätolog:innen machen

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