Wer darf Ernährungstherapie durchführen?

Laut in Österreich geltendem Recht, darf eine Ernährungstherapie nur von Ärzten:innen und Diätologen:innen durchgeführt werden!

Im Unterschied zu Ernährungsberater*in, auch diplomierten Ernährungsberater*in, Ernährungscoach*in oder Ernährungstrainer*in oder den TCM Ernährungsberater*in sind neben Arzt*in NUR Diätologe*in nach ihrer 6-semestrigen Fachhochschul-Ausbildung oder nach dem Aufbaulehrgang „Angewandte Ernährungstherapie“ bei einem absolvierten Ernährungswissenschaften Studium  gesetzlich berechtigt und befähigtneben Gesunden auch Menschen zu beraten, die unter körperlichen Beschwerden oder Erkrankungen leiden.

Weil Ernährungsberater:in keine geschützer Beruf ist ERFRAGEN SIE DIE AUSBILDUNG / STUDIUM um die richtige Wahl zu treffen.

Oder Überprüfen Sie den Eintrag im Gesundheitsberufregister!

In diesem 2-minütigen Video wird erklärt, was Diätolog:innen machen

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